Ziel des Wettbewerbsrechts ist es, die Vereinbarungen, Entscheidungen und Praktiken zu verhindern, die den Wettbewerb auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten und den marktbeherrschenden Unternehmen verhindern, verzerren oder einschränken. Das Wettbewerb wird geschützt, indem die hierfür erforderlichen Regelungen und Kontrollen getroffen werden.
Unsere Anwaltskanzlei bietet Beratungsdienstleistungen im Bereich des Wettbewerbsrechts an und bietet den Kunden die praktischsten Lösungen für Wettbewerbsverbotsverträge und Wettbewerbsverbotsklagen.